Unsere nachstehenden Verkaufs - und Lieferbedingungen sind Grundlage
aller unserer Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten. Sie gelten
für alle mit uns abgeschlossenen Verträge, auch soweit darauf nicht
mehr gesondert Bezug genommen wird, insbesondere also bei laufender Geschäftsverbindung.
Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch
stehen, sind für uns unverbindlich.
I. Allgemeines
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Angaben und Abbildungen in unseren
Druckschriften sind für technische Ausführungen nicht verbindlich.
Konstruktionsbedingte Änderungen sind vorbehalten.
2. Der Vertrag kommt allein durch Übersendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
zustande. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Lieferung innerhalb
von 2 Wochen nach der Bestellung erfolgt. In diesem Falle gilt die Lieferung
als Auftragsbestätigung.
3. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt worden sind.
4. Die von uns gelieferten Produkte dürfen nicht unter unserem Namen in
Verkehr gebracht werden.
II. Lieferung
1. Liefertermine sind für uns nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung
bestätigt sind. Ersatzansprüche wegen eines durch verzögerte
Lieferung entstandenen Schadens sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns zumindest
grobe Fahrlässigkeit trifft.
2. Wir sind berechtigt ,die Lieferung in Teilleistungen zu erbringen und hierfür
gesondert Bezahlung zu verlangen.
3. In allen Fällen höherer Gewalt, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten
liegen, wie auch bei erheblicher Erschwerung der Vertragserfüllung (Beschaffung
von Rohmaterial, Arbeitsmangel und dergleichen ), sind wir von der Lieferpflicht
befreit, ohne dass dem Besteller Ersatzansprüche zustehen.
4. Alle Lieferungen werden von uns auf Rechnung des Bestellers gegen Transportgefahr
versichert, falls uns keine abweichende schriftliche Weisung erteilt wird.
5. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft.
Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller.
III. Preise
1. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ist, in Euro, ab
Tuttlingen zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage werden gesondert berechnet.
Die Transportverpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und
nicht zurückgenommen.
3. Die Lieferungen werden zu dem am Versandtag gültigen Preisen berechnet.
Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, so kommen die am Tage der tatsächlichen Lieferung gültigen
Preise zur Anwendung.
4. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß
und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Monate liegen; dann gilt der am Tag
der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Bei Lieferung innerhalb
von 6 Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige
Preis
IV. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen mit einer Rechnungssumme bis zu Euro 10.000.--( inkl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer ) sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserteilung ohne jeden
Abzug oder innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto zu bezahlen.
2. a) Bei Aufträgen mit einem Rechnungswert ab Euro 10.000.-gelten ausschließlich
die folgenden Bedingungen:
1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller.
1/3 bei Lieferbereitschaft.
1/3 nach erfolgter Lieferung, jedoch 30 Tage nach gemeldeter Lieferbereitschaft.
b) Wenn ein Auftrag in mindestens 2 Teillieferungen erledigt wird, sind wir
zur gesonderten Berechnung jeder einzelnen Teillieferung berechtigt und der
Besteller zur Zahlung gem. Ziffer 1. verpflichtet. Weitere Sukzessivlieferungen
sind von uns erst geschuldet, wenn die vorherige Lieferung bezahlt ist.
3. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen Akkreditiv oder
Vorauskasse. Im letzteren Fall ist der Besteller zu einem 2% igen Skontoabzug
berechtigt.
V. Warenrückgabe
1. Gelieferte Waren werden nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf
Gefahr des Bestellers zurückgenommen.
2. Beschädigte Waren werden nicht zurückgenommen.
3. Bei Warenrückgabe im Wert unter Euro 250,--berechnen wir Euro 50,--,
bei einem höheren Warenwert Euro 100,-- Wiedereinlagerungsgebühren.
4. Die Kosten der Versendung gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.
5. Auf Besicht gelieferte Ware ist bei Nichtabnahme auf Kosten und Gefahr des
Bestellers an uns zurückzusenden.
6. Sonderanfertigungen werden in keinem Falle zurückgenommen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Erfüllung unserer Forderungen,
einschl. aller Nebenforderungen, unser Eigentum.
2. Der Besteller ist berechtigt, die, Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Im einzelnen gilt folgendes:
a. Wird der Verkaufspreis den Abnehmern gestundet, hat der Käufer sich
gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware
zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum
bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Ohne diesen Vorbehalt ist
der Besteller zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht ermächtigt.
b. Der Besteller tritt bereits jetzt die Ihm aus dem Weiterverkauf gegen seinen
Abnehmer zustehenden Forderungen zur Sicherung an uns ab. Sie dienen in demselben
Umfang zur Sicherung unserer Forderung wie die Vorbehaltsware. Der Besteller
ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung der
Vorbehaltsware nun dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt
ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen.
c. Der Besteller ist bis zu einem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen
Forderung ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht keinen
Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns nachkommt.
d. Der Besteller hat uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib
der Vorbehaltsware und über die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen
zu erteilen.
e. Er darf die Waren jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
VII. Reklamationen und Gewährleistung
1. Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eintreffen beim Besteller
sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge
nicht binnen 14 Tagen nach Eintreffen der Ware oder, wenn die Mängel bei
unverzüglicher und sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren,
binnen 14 Tagen nach der Entdeckung bei uns schriftlich eingegangen ist. Bei
auftretenden Qualitätsproblemen nach dem Verkauf durch unsere Kunden, verpflichtet
sich dieser, uns eine dokumentierte Rückmeldung dieses Mängels schriftlich
zuzusenden. Reklamationen wegen falscher, unvollständiger oder beschädigter
Sendungen können wir wegen der Transportversicherung nur dann berücksichtigen,
wenn Beschädigung oder Verlust durch eine Beschädigung oder Verlust
durch eine Bescheinigung der Bahn, Post etc. oder des Spediteurs bestätigt
sind.
2. Bei Mängeln oder Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit der gelieferten
Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung
berechtigt; Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung kann
der Besteller unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche - gleich welcher
Art und gleich aus welchem Rechtsgrunde - nach seiner Wahl Rückgängigmachung
des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
verlangen. Alle sonstigen, dem Käufer wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln
oder Fehler eine vereinbarten Beschaffenheit der gelieferten Ware etwa zustehenden
Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Ansprüche
auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung,
Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, Ansprüche aus unerlaubter
Handlung, namentlich Produkthaftpflicht, sind ausgeschlossen. Dies gilt jedoch
nicht für Schadenersatzansprüche, soweit wir zumindest grob fahrlässig
gehandelt haben, sowie für Schadenersatzansprüche aus einer Beschaffenheitsvereinbarung,
welche den Besteller gegen das Risiko von etwaigen Mangelfolgeschäden absichern
soll. Dies gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unsererseits beruhen. Insbesondere
wird keine Gewährleistung für Schäden übernommen, die aufgrund
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, insbesondere der Nichtbeachtung
der dem Gerät beigefügten oder auf dem Gerät angebrachten Gebrauchsanweisung
entstanden sind.
3. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen und uns unterliegender
Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb gesetzlicher Gewährleistungsfrist
oder entsprechender schriftlicher Vereinbarung seit Gefahrübergang infolge
eines vor diesem liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart,
Materialmängel oder mangelhafter Ausführung, als unbrauchbar oder
in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen.
Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu
melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Verzögert sich der Versand
ohne unser Verschulden, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach
Gefahrübergang. Jede Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen
oder Reparaturen von Anderen ausgeführt wurden..
4. Für Austauschteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
VIII. Sonstige Schadenersatzansprüche
Auch außerhalb des Bereichs der Gewährleistungshaftung sowie der
Haftung wegen Unmöglichkeit oder Verzugs haften wir nur bei zumindest grober
Fahrlässigkeit unserer gesetzlicher Vertreter und Verrichtungsgehilfen.
Dies gilt insbesondere für Schäden aus Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter
Handlung, vor allem Produkthaftpflicht. Dies gilt nicht bei einer Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
1. Erfüllungsort ist Tuttlingen.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung
zwischen uns und dem Besteller ist Tuttlingen. Ist der Besteller nicht Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen, so gilt der allgemeine Gerichtsstand.
3. Die Beziehung zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschl. dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen vom 17.07.1973 gelten nicht.
4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
oder des Liefervertrags unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet,
eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem der nichtigen Bestimmung verfolgten
Zweck am nächsten kommt.
X. Datenspeicherung
Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung
relevanten Daten bei uns gespeichert werden.
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